Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ohne Firmenname
Vor kurzem berichtete ich über das Verfahren zum Überprüfen einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat mir nun einen Brief zugestellt, in dem eine Bestätigung für meine Anfrage von letzter Woche schriftlich zugesandt wird. Wir erinnern uns, ein einfacher Ausdruck war nicht ausreichend - also habe ich auch keinen Ausdruck angefertigt (den ich ja sowieso verändern könnte) sondern die schriftliche Bestätigung angefordert.
Nun, bestätigt wird mir, dass die von mir angefragte USt-IdNr gültig ist. Dazu kommen vier weitere Felder:
- Name: A
- Ort: A
- PLZ: C
- Straße: C
Die Bedeutung der Buchstaben:
- a) stimmt überein
- b) stimmt nicht überein
- c) von Ihnen nicht angefragt
- d) vom Mitgliedsstaat nicht mitgeteilt
Der wirklich witzige Punkt an diesem gesamten Brief ist jedoch: es steht nirgends, welche Daten ich zusätzlich zu der USt.-IdNr angefragt hatte - jedoch war die Eingabe des genauen Firmennamens und des Ortes Pflicht. Diese Daten hätte man durchaus mit in den Brief schreiben können.
Unter der Tabelle steht: "Rückfragen bezüglich der rechtlichen Würdigung und der steuerlichen Auswirkungen dieser Mitteilung(en) sind an das für Sie zuständige Finanzamt zu richten."
Hätte ich dieses Schreiben jetzt für eine Betriebsprüfung benötigt, wie könnte ich dem Prüfer nachweisen, dass die Steuernummer auch zu der Firma gehört, die ich in meinen Unterlagen führe? Ich hätte ja eine schriftliche Bestätigung für eine beliebige Firma anfordern können - aus dem Brief ist das nicht ersichtlich. Der Prüfer muss also eine eigene Überprüfung der Steuernummer starten - dann brauche ich aber keine Bestätigung mehr und dieses gesamte Verfahren ist zwecklos.
Bürokratieabbau oder wie?
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