Bürokratie beim Umzug
Wir sind umgezogen. Nichts neues. Von einer Stadt in die Nachbarstadt, aus einer ehemaligen Kreisstadt in die Landeshauptstadt - im gleichen Bundesland. Vor dem Umzug habe ich mich als Selbstständiger brav bei meinem zuständigen Finanzamt informiert, was ich denn alles zu beachten hätte. Ich bekam als Antwort, das ich den Umzug bitte formlos schriftlich mitteilen solle. Gesagt, getan.
Dann kam der Tag, an dem ich mein Gewerbe ummelden wollte ...
Beim Gewerbeamt wurde mir mitgeteilt, dass ich das Gewerbe nicht einfach ummelden könne: das alte Gewerbe wird am alten Wohnsitz abgemeldet, das neue hier angemeldet. Nun gut, so weit, so schlecht. Gebühren sind sowohl für die Ab- wie für die Anmeldung fällig. Ausserdem erhalte ich eine neue Steuernummer und die kürzlich beantragte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss ich nun auch neu anfordern. Das eingangs erwähnte Schreiben an mein vorheriges Finanzamt hat dort auf telefonische Rückfrage dann doch keinen interessiert: man ist erst beim Eingang der Ab- bzw. Anmeldung tätig geworden. Das ist ein riesiger Papierkrieg einfach nur für eine Adressänderung. Den Finanzämtern innerhalb eines Bundeslandes ist es nicht mal möglich, meine Steuernummer zu erhalten ... geschweige denn meine Daten zum Unternehmen. Eigentlich peinlich. Bekomme ich von der kürzlich erfundenen persönlichen Steuernummer dann auch bei jedem Umzug eine andere Zahl zugewiesen?
Das wirklich lustige war jedoch heute im Briefkasten: unser umgemeldetes Auto hat ein neues Kennzeichen bekommen (wann kommen eigentlich portierbare Kennzeichen, bei Mobilfunknummern geht das doch auch). Aber dort ist es trotz neuer Kraftfahrzeugsteuernummer möglich, den bisherigen Steuerbescheid einfach zu übernehmen und weiterzuführen. Keine extra Abmeldung, keine Anmeldung beim Finanzamt. Geht doch - irgendwie.
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Markus on :
Andreas 'ads' Scherbaum on :