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Die Nebelschlußleuchte - ein leuchtendes Phänomen

Wer kennt das nicht: man fährt auf der Autobahn, es regnet etwas oder schneit ein bischen und schon tauchen die ersten Autos auf, deren Fahrer gleich mal vorsorglich die Nebelschlußleuchte anschalten. Es wäre ja möglich, das man übersehen wird!1!einself

Was wohl die wenigsten dieser Autofahrer wissen: erstens darf man (aufgrund der starken Blendkraft) die Nebelschlußleuchte wirklich nur bei Nebel einsetzen, Schnee und Regen zählen - zumindest in Deutschland - nicht dazu. Außerdem darf man die Lampe nur anschalten, wenn die Sicht bei Nebel unter 50 Meter (das ist der Abstand zweier normaler Pfosten am Straßenrand) beträgt. Gleichzeitig gilt dann eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Wer also mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 120 km/h und angeschalteter Nebelschlußleuchte auf der Autobahn fährt, ist theoretisch 70 km/h zu schnell. Das würde nach aktuellem Bußgeldkatalog (Stand 2010) und ohne vorherige Einträge in Flensburg 440 Euro, 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot kosten.

Leider wird das nicht so geahndet. Stattdessen werden die Autofahrer dahinter weiter so stark geblendet, dass man ein Bremslicht aufgrund der geringeren Leuchtstärke nicht oder nur schwer erkennen kann. Außerdem sorgt ein kurzer Blick in das helle Licht dafür, dass die Augen für einige Zeit geblendet sind - selbst bei einem Abstand von rund 100 Metern. Es hilft also nichts, einen großen Abstand zu halten.

Ich wäre ja dafür, dass die Geschwindigkeit jedes Autos bei angeschalteter Nebelschlußleuchte automatisch auf 50 km/h gedrosselt wird. Gerade bei neueren Autos mit elektronischem Motormanagement sollte das kein Problem sein. Rückfragen bei der Werkstatt werden dann mit einem Wiederholungskurs in der Fahrschule bestraft.

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Comments

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Stephan Jaensch on :

"Leider wird das nicht so geahndet." Wahrscheinlich deswegen, weil die Leute nicht etwa zu schnell fahren, sondern zu Unrecht die Nebelschlussleuchte angeschaltet haben - ein völlig anderes Vergehen. Übrigens: Deine Captcha-Technik ist so ziemlich das Nervigste, was man seinen (menschlichen) Nutzern so antun kann. Wenn möglich bitte austauschen oder wenigstens so einen "anderes Bild laden" - Button hinpacken. Und als Sahnehäubchen akzeptiert deine Blog-Software meine Kommentare immer erst nach dem zweiten Abschicken (wegen fehlendem Session-Hash??). D.h. ich darf mir diese Tortur auch noch mindestens zweimal pro Kommentar antun. ;)
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Andreas 'ads' Scherbaum on :

Ja, das Nutzen der Nebelschlußleuchte ohne vorhandenen Nebel wird mit irgendwie um die 15 Euro geahndet - wenn den Autofahrer mal jemand anhält. Die implizite Geschwindigkeitsüberschreitung bleibt außen vor. Das man hinter so einem Wagen nur mit sehr großem Abstand (in meinem Fall rund 150 bis 200 Meter) herfahren kann, ist eine andere Sache. Wenn der Verkehr etwas dichter ist, hat man gezwungenermaßen eine sehr helle Lampe vor sich, die direkt in den Augen schmerzt. Lustig ist das nicht. Zu den Captchas: die kommen mit S9y mit. Muss mal schauen, ob die sich austauschen lassen. Das mit dem fehlenden Session-Hash ist eine Spam-Schutz Maßnahme von S9y, bei der du zuerst die Webseite besucht haben musst, bevor du einen Kommentar abschicken darfst. Wer die Webseite nicht besucht hat, ist wohl ein Spammer, der direkt die Funktionen/URLs zum Absenden der Kommentare nutzt ;-)
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Stephan Jaensch on :

Aber ich habe natürlich die Webseite vorher besucht, ich habe ja schließlich darauf das Formular ausgefüllt. Ich komme auf den Blog-Eintrag nicht von der Startseite, sondern von deinem RSS-Feed - das ist aber auch alles.
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McK on :

Da es nicht lange zumutbar ist, hinter den Leuten herzufahren, überhole ich sie ab und zu und - zu ihrem eigenen Schutz, damit sie ob der schlechten Sicht nicht aus Versehen auffahren - aktiviere ich die Nebelschlussleuchte mal für ein paar Sekunden (aber erst nachdem ich wirklich vor ihnen fahre, damit sie nicht denken, ich sei auch so ne Knalltüte)... Ist zwar auch zwielichtig, aber vielleicht hat das ja eine pädagogische Wirkung.
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