Skip to content

Poolabschreibungen ab 2008

Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde eine neue Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter eingeführt.

Zur Erinnerung noch einmal der Stand bis Ende 2007: GWG (Geringwertige Wirtschaftsgüter), deren Anschaffungspreis unter 410 Euro lag, konnten sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden. Der Unternehmer konnte jedoch auch eine Abschreibung über mehrere Jahre (in der Regel der veranschlagte Nutzungszeitraum) wählen.

Ab 2008 gilt folgende Regelung: GWG zwischen 150,01 und 1000 Euro werden in einem Pool zusammengefasst und über 5 Jahre hinweg wird dieser Pool abgeschrieben. Eine Auswahl zwischen Sofortabschreibung und Abschreibung über mehrere Jahre ist nicht mehr möglich, es muss immer der Pool genutzt werden. Gleichfalls ist es nicht möglich, einzelne Positionen aus diesem Pool herauszunehmen, z.B. wenn das Wirtschaftsgut veräußert wird. Die vormals optional mögliche degressive Abschreibung, um hohe Wertverluste am Anfang der Lebenszeit eines GWG abzubilden, ist bei Poolabschreibungen ebenfalls nicht mehr erlaubt.

Der Grund für diese Gesetzesänderung sollte wohl eine Vereinfachung der Abschreibungen sein. Gebracht hat das ganze (wie üblich) jedoch das Gegenteil.

Zum einen ist die Grenze von 150 Euro relativ niedrig angesetzt. Zum anderen sind 5 Jahre ein längerer Zeitraum als z.B. diverse elektronische Geräte genutzt werden (können). In den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums stehen z.B. 3 Jahre für alle möglichen Arten von PCs, Workstations, Laptops oder Notebooks. Jeglicher PC unter 1000 Euro (netto) wird dafür jetzt über 5 Jahre abgeschrieben, kostet das Gerät jedoch 1100 Euro (netto), bleibt es wie bisher bei 3 Jahren.

Völlig abwegig ist jedoch die Verpflichtung, das GWG über die gesamten 5 Jahre im Betriebsvermögen zu halten, auch wenn das GWG in dieser Zeit bereits veräußert wurde oder kaputt gegangen ist. Das sorgt dafür, dass die Bilanz nicht den realen Wert des Unternehmens wiedergibt sondern ständig zu hohe Werte enthält. Dies wird besonders bei einem Verkauf des Unternehmens oder bei einem Konkurs zu einem Problem, weil mehr Werte im Buch stehen als real vorhanden sind.