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Blackout - Stromausfall

Während wir in den USA im Urlaub waren, gab es dort einen großflächigen Stromausfall. Genauer gesagt, während wir in La Push Mittag essen wollten, fiel der Strom im gesamten Ort aus. Das Restaurant hat daraufhin nur noch Salat übrig gehabt - nichts was Kind mag. Zurück in Forks haben wir dann festgestellt, dass dort ebenfalls der Strom ausgefallen ist. Trotz allem gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen einem Stromausfall dort im Nordwesten und hier in Deutschland.

 

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Deutschsprachige PostgreSQL Konferenz 2011 - Call for Sponsors

Die Deutschsprachige PostgreSQL Konferenz 2011 ist eine hervorragende Möglichkeit für Unternehmen, um Anwender und Entwickler zu erreichen, oder um etwas an die Community zurück zu geben. Wenn Sie an einem Sponsoring interessiert sind, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:

http://2011.pgconf.de/de/sponsoring.html

Weiterhin können Sie eigene Vorschläge zum Sponsoring unterbreiten (z. B. Schlüsselbänder, ein Dinner für die Besucher ect.). Bitte kontaktieren Sie die Veranstalter mit Ihren Ideen.

Deutschsprachige PostgreSQL Konferenz 2011 - Call for Papers

Am 11. November findet im Rheinischen Industriemuseum die Deutschsprachige PostgreSQL Konferenz 2011 statt. Dazu wurde jetzt der Call for Papers gestartet, Vorträge können zu allen PostgreSQL-relevanten Themen bis zum 15. September 2011 eingereicht werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Webseite zur Konferenz: http://2011.pgconf.de/

Im Anschluß an die Konferenz findet über das Wochenende die OpenRheinRuhr statt. Die Eintrittskarten für die Konferenz sind ebenfalls für diese Veranstaltung gültig.

Zusammenfassende Meldung bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen oder Dienstleistungen

Wer innerhalb der ehemaligen Europäischen Gemeinschaft EG (vormals Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG, jetzt Europäische Union) Waren und bestimmte Dienstleistungen liefern möchte, muss darauf keine Umsatzsteuer berechnen. Statt dessen führt der Empfänger die Umsatzsteuer in seinem Land ab (und kann diese ggf. wieder als Vorsteuer zurück erhalten).

Zusätzlich muss der Rechnungssteller 10 Tage nach Ende seines Meldezeitraums (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) dem Finanzamt auf dem Umweg über das Bundeszentralamt für Steuern eine Auflistung seiner innergemeinschaftlichen Umsätze zukommen lassen. Das nennt sich dann Zusammenfassende Meldung. Diese Meldung ist über den Formularserver des BZSt möglich sowie über das Elster- und das BZSt-Portal. Für den Formularserver muss man vorab eine Teilnehmernummer beantragen, das ist unter folgender URL online möglich: http://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=010151 - alternativ kümmert sich der Steuerberater darum.

Die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ist dann unter folgender URL möglich: http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_zm/525_elek_abgabe/FFW.html.

Das ist wieder mal reichlich Bürokratie, nur damit das Finanzamt weiß, wer wieviel wohin geliefert hat. Wie wäre es, wenn die Vorsteuererstattungen innerhalb des gleichen Wirtschaftsraums endlich mal vereinfacht würden? Bisher muss man dafür nämlich umfangreiche Anträge einreichen, was wiederum dafür sorgt, dass viele Firmen aufgrund der Komplexibilität darauf verzichten. Aufgrund der gesparten Steuerrückerstattungen verdienen die Staaten daran natürlich reichlich - ein Schelm, wer böses dabei denkt. Außerdem muss die Meldung innerhalb von 10 Tagen eingereicht werden - was in manch einer Firma mit der beantragten Dauerfristverlängerung kollidiert. Daher müssen extra für die Zusammenfassende Meldung alle Buchungen innerhalb von 10 Tagen bearbeitet werden, wo man normalerweise etwas über einen Monat Zeit hat. Bürokratie pur.

Besonders schwerer Fall von Diebstahl

Heute kam ein Brief von der Staatsanwaltschaft Magdeburg, dass das Verfahren gegen Unbekannt wegen besonders schweren Fall von Diebstahl eingestellt wurde.

Kommentar von wuffel dazu:

"<wuffel> ads: Ist ja auch nix dolles. Hätte der Dieb dagegen die neue Gröhnemeyer-CD aus dem Netz geangelt...."

Bei dem eingestellten Fall ging es übrigends nicht um eine CD ...

Hilfsbereite Deutsche gesucht

Wir waren eine Woche in Paris. Dort war wirklich jeder hilfsbereit, egal worum es ging. Lief man mit einem Kinderwagen auf eine Treppe zur Metro zu, gab es sofort hilfsbereite Hände, die beim Tragen geholfen haben. Wusste man nicht weiter, hat einem jemand den Weg erklärt - sogar mal auf englisch oder deutsch. Für die Menschen dort ist das wohl etwas ganz natürliches, freundlich miteinander umzugehen.

Kaum landen wir in München auf dem Flughafen und werden vom Zubringerbus zum Terminal gebracht, geht der deutschen Alltag los. Die Mitreisenden tun alles, um möglichst schnell weiter zu kommen und nehmen dabei auch Schubsen und Drängeln in Kauf. Niemand kam auf die Idee, mal beim Kinderwagen mit anzufassen, um selbigen aus dem Bus zu heben. Stattdessen mussten 3 oder 4 Leute noch schnell dran vorbei, obwohl der Kinderwagen als letztes in den Bus kam und infolgendessen am Terminal die Bustür blockiert hat. Vom Drängeln fliegt der Anschlußflieger auch nicht schneller los ...

Aber was soll ich sagen, ist wohl typisch deutsch.

Deutsche erkennt man überall auf der Welt

Die Deutschen haben wohl nicht umsonst einen schlechten Ruf in der Welt. Bei unserem Urlaub in Griechenland waren Touristen aus verschiedenen Ländern anwesend, zumindest England, Frankreich, Spanien und Griechenland habe ich noch mitbekommen.

Eine Gruppe fällt jedoch immer auf ...


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Das Stopp-Schild in meinem Blog

Wer derzeit mein Blog besucht, sieht zuallererst mal ein großes rotes Stopp-Schild auf einem schwarzen Hintergrund.

Der Inhalt - wer sich selbiges Schild mal anschaut - klärt den Besucher der Webseite darüber auf, dass dieser Besuch theoretisch strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn nach sich ziehen wird. Derzeit noch theoretisch, weil wenn es nach den Plänen einiger Politiker geht, wird daraus schnell eine gängige Praxis. Konkret sollen Zugangsprovider einen Filtermechanismus installieren, wobei die Filterliste werktags vom BKA aktualisiert wird (arbeitet beim BKA am Wochenenede keiner daran, unsere Kinder zu schützen?). Der Inhalt der Filterliste - also die Liste der gesperrten Webseiten - ist geheim. Versucht jemand, so eine Webseite aufzurufen, soll er auf einer Stopp-Seite landen ähnlich der, die man eingangs in diesem Blog sieht. Die Zugriffe sollen vom BKA ausgewertet werden, schließlich hat dort jemand versucht, illegale Inhalte aufzurufen. Über die schwache Wirksamkeit der Sperren und die einfache Möglichkeit, selbige zu umgehen, mag ich mich an dieser Stelle nicht auslassen. Das wurde schon anderweitig zur Genüge getan.

Weswegen ich dieses Posting hier schreibe: bisher wurde ich von vielen Leuten auf diese Veränderung in meinem Blog angesprochen. Jedoch nicht etwa mit einem Spruch wie "sehe ich genauso" oder "du liegst da ganz falsch". Nein, die meisten Reaktionen sind in etwa: "Dein Blog ist kaputt." oder wenn es hochkommt: "Da kommt bloß ein großes rotes Schild!"

Beschäftigt sich niemand mit den Problemen? Lesen die Leute überhaupt noch, was ihnen der Browser zeigt?

Wären sich diese Besucher überhaupt darüber im Klaren, was ihnen passiert, wenn die Stopp-Seite real wäre? Selbst wenn der Link von einem Freund oder Bekannten kam, kann dies trotzdem Ermittlungen nach sich ziehen. Den Image-Schaden für jeden einzelnen in so einem Fall kann man gar nicht abschätzen, selbst wenn der Besuch der Webseite bloss Zufall war.

Was lernen wir daraus? Selbst die geplante Stopp-Seite des BKA wird die Leute nicht vom Besuch so einer Seite abhalten, weil die meisten nicht mal wissen, was ihnen dort gerade passiert ist. Statt dessen folgt ein "Reload" der augenscheinlich kaputten Seite und damit hat das BKA dann gleich zwei versuchte Seitenaufrufe. Deutschland wird nur noch aus Verbrechern bestehen, das nennt man dann Polizeistaat und eigentlich dachte ich, wir hätten genau so einen vor 20 Jahren abgeschafft.

Neugierige Regierung Teil 2

Vor einem Jahr hatte ich an dieser Stelle Bilanz über den Einsatz der neuesten Überwachungstechnologien in meinem Blog gezogen. Zeit für ein Update.

Die Liste der Regierungsstellen, die mein Blog besuchen, ist länger und die Frequenz der Besuche häufiger geworden, auch interessieren sich jetzt schon politische Parteien für mein Geschreibsel. Ganz konkret schaut die Landesregierung Sachsen-Anhalt mittlerweile jede Woche hier vorbei und das Bundesministerium für Finanzen kontrolliert ebenfalls in unregelmäßigen Abständen die Inhalte. Dazu kommen die Landesregierung Rheinland-Pfalz (wie gehabt) und der Deutsche Bundestag (auch wie gehabt) aus der Regierungsecke sowie das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur aus Mecklenburg-Vorpommern sowie die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (kurz SPD) aus Berlin.

Jetzt muss ich mir nur noch angewöhnen das Log alle halbe Jahre auszuwerten, schließlich löscht das UBERWACH Projekt politisch korrekt die Logs nach sechs Monaten.


Gedanken zu neuen Datenschutzgesetzen

Einen besseren Schutz für unsere persönlichen Daten begrüße ich, soviel vorneweg. Das jedoch bei jedem neuen Datenschutzskandal die Politiker in hektische Betriebsamkeit ausbrechen und neue, schärfere Gesetze fordern ist unverständlich.

Wenn ich in das aktuelle Bundesdatenschutzgesetz schaue gibt es dort den §43 (Bußgeldvorschriften) und §44 (Strafvorschriften). Für mich als Nicht-Jurist deckt §43 eigentlich alles ab was man braucht:

  • Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft ...
  • Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, ... die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt, indem er sie an Dritte weitergibt ...

Beide Fälle sind mit bis zu 250.000€ Bußgeld, im Fall einer Bereicherung oder Schädigung anderer (liegt hier ja wohl vor) mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe belegt. Ausnahmsweise gehe ich da mal mit unserem Bundesinnenminister konform wenn er sagt: "Das, was wir in der Öffentlichkeit an Skandalen hören, sind klare Gesetzesverstöße ... Deswegen ist es wichtig, dass wir den Vollzug der Gesetze verschärfen."

Man sieht keine Nachrichtenquelle, in der die Datensammlungen nicht als illegal, Missbrauch, Schwarzmarkt oder Datenklau bezeichnet werden. Jetzt müsste also bloss noch "jemand" dafür sorgern dass a) die Schuldigen aufgrund der bereits bestehenden Gesetze angeklagt und verurteilt werden und b) die Unternehmer sich in Zukunft besser überlegen wie und an wen sie ihre Kundendaten weitergeben.

Gerade für den zweiten Punkt bleibt festzuhalten: ich habe noch keine Verurteilung der Firmen gesehen die ursprünglich die Datenberge ursprünglich angesammelt haben. Wieso kann z. B. ein Telekommunikationsunternehmen seine Daten an ein Callcenter weiterreichen und wenn die Daten dort verschwinden wird weder der eine noch der andere belangt? Würden die verantwortlichen Manager dafür zur Rechenschaft gezogen dann wäre nicht nur der Profit durch die Auslagerung ein Thema sondern der Datenschutz wäre wieder groß in Mode - schließlich möchte keiner ins Gefängnis.

Ich gebe zurück an die Politik für weiteren Aktionismus und schärfere Gesetze, die doch nicht durchgesetzt werden.

Der Herr Dr. Schäuble und das BKA Gesetz

In einem Interview vom 28.11.2008 mit dem Handelsblatt stellt unser derzeitiger Innenminister folgendes Ultimatum: "Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande."

Könnte Dr. Schäuble nicht wie jeder große Politiker sein weiteres Verbleiben im Amt von diesem Gesetz abhängig machen? Andere vor ihm haben das durchgezogen und manche haben sogar gewonnen.

Oder ist zu befürchten dass sich so ein Ultimatum zum Eigentor entwickelt?

Wenn dieses Gesetz nicht umgesetzt wird ist Dr. Schäuble sowieso politisch schwer angegriffen, schließlich arbeitet er schon längere Zeit an dem BKA-Gesetz und den damit einhergehenden erweiterten Befugnissen für die Polizei und ignoriert dabei Proteste aus allen politischen Richtungen.

Fast vergessen hätte ich die wichtigste aller Fragen: Wieso brauchen wir das BKA-Gesetz überhaupt, wenn sich der Innenminister ein Alles-oder-nichts Ultimatum zu diesem Thema erlauben kann? Anscheinend ist das Gesetz doch nicht so notwendig wie immer propagiert wird.

Der grüne Pfeil

Der "Blechpfeil" wurde in den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in der ehemaligen DDR eingeführt und nach der Wiedervereinigung dann in das gesamte Bundesgebiet exportiert. Seit den 90er Jahren ist das Zeichen 720 fester Bestandteil der Straßenverkehrsordnung und man sieht bundesweit in vielen Städten so einen Pfeil.

Der grüne Blechpfeil (bzw. korrekt Grünpfeil) an Ampelanlagen erlaubt das Abbiegen nach rechts trotz roter Ampel. Man fährt vorsichtig auf die Kreuzung zu und wenn man den quer fahrenden Verkehr nicht behindert darf man abbiegen. Eigentlich recht einfach - eigentlich.

Nicht so in Deutschland. Hier wird seit der Wiedervereinigung vehement dafür und dagegen gestritten ob der kleine grüne Pfeil nun den Verkehrsfluß oder doch eher die Unfallstatistik erhöht. Nun, der gemeine deutsche Autofahrer möchte anscheinend alles reguliert haben. Ohne leuchtenden Rechtsabbiegerpfeil in der Ampel und demzufolge zusätzlicher Steuerlogik geht da gar nichts. Nicht zum ersten Mal habe ich heute in Hamburg Autofahrer mit gesetztem Blinklicht gesehen die stur an der Ampel stehenbleiben, obwohl es dort einen Grünpfeil und ein erklärendes Schild da drunter gab. Von links kamen keine Fahrzeuge, die nachfolgenden Autofahrer bedanken sich sicher für die unnötige Verzögerung.

In diversen anderen Ländern ist das Abbiegen nach rechts bei roter Ampel pauschal immer erlaubt außer es wird durch ein Verbotsschild eingeschränkt. Dort funktioniert der gesunde Menschenverstand, wann schaffen es die Deutschen, selbigen beim Autofahren auch mal einzuschalten?

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ohne Firmenname

Vor kurzem berichtete ich über das Verfahren zum Überprüfen einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat mir nun einen Brief zugestellt, in dem eine Bestätigung für meine Anfrage von letzter Woche schriftlich zugesandt wird. Wir erinnern uns, ein einfacher Ausdruck war nicht ausreichend - also habe ich auch keinen Ausdruck angefertigt (den ich ja sowieso verändern könnte) sondern die schriftliche Bestätigung angefordert.

Nun, bestätigt wird mir, dass die von mir angefragte USt-IdNr gültig ist. Dazu kommen vier weitere Felder:

  1. Name: A
  2. Ort: A
  3. PLZ: C
  4. Straße: C

Die Bedeutung der Buchstaben:

  • a) stimmt überein
  • b) stimmt nicht überein
  • c) von Ihnen nicht angefragt
  • d) vom Mitgliedsstaat nicht mitgeteilt

Der wirklich witzige Punkt an diesem gesamten Brief ist jedoch: es steht nirgends, welche Daten ich zusätzlich zu der USt.-IdNr angefragt hatte - jedoch war die Eingabe des genauen Firmennamens und des Ortes Pflicht. Diese Daten hätte man durchaus mit in den Brief schreiben können.

Unter der Tabelle steht: "Rückfragen bezüglich der rechtlichen Würdigung und der steuerlichen Auswirkungen dieser Mitteilung(en) sind an das für Sie zuständige Finanzamt zu richten."

Hätte ich dieses Schreiben jetzt für eine Betriebsprüfung benötigt, wie könnte ich dem Prüfer nachweisen, dass die Steuernummer auch zu der Firma gehört, die ich in meinen Unterlagen führe? Ich hätte ja eine schriftliche Bestätigung für eine beliebige Firma anfordern können - aus dem Brief ist das nicht ersichtlich. Der Prüfer muss also eine eigene Überprüfung der Steuernummer starten - dann brauche ich aber keine Bestätigung mehr und dieses gesamte Verfahren ist zwecklos.

Bürokratieabbau oder wie?

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wer als Unternehmer im innergemeinschaftlichen Raum Waren oder Dienstleistungen anbietet oder einkauft, sollte eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr) haben. Anfordern kann man eine derartige Steuernummer beim Bundeszentralamt für Steuern. Der Steuerberater weiss da näheres, allerdings ist auch eine Online Anmeldung möglich.

Nur die Identifikationsnummer allein genügt jedoch nicht, da man die Steuernummer seines Geschäftspartners vor Versand oder Kauf auch noch prüfen muss (Bestätigungsverfahren). Dies ist ebenfalls online (aber auch telefonisch, per Fax oder per E-Mail) beim BZSt möglich. Für die Aktenmappe ist jedoch ein Schriftstück erforderlich dass auf Anforderung zugesandt wird. Ein simpler Ausdruck der Bestätigung genügt nicht den Anforderungen.

Alles in allem schon mal ein großer Fortschritt gegenüber früher, aber immer noch umständlich und mit einem Papierkrieg verbunden.