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Gedanken zu neuen Datenschutzgesetzen

Einen besseren Schutz für unsere persönlichen Daten begrüße ich, soviel vorneweg. Das jedoch bei jedem neuen Datenschutzskandal die Politiker in hektische Betriebsamkeit ausbrechen und neue, schärfere Gesetze fordern ist unverständlich.

Wenn ich in das aktuelle Bundesdatenschutzgesetz schaue gibt es dort den §43 (Bußgeldvorschriften) und §44 (Strafvorschriften). Für mich als Nicht-Jurist deckt §43 eigentlich alles ab was man braucht:

  • Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft ...
  • Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, ... die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt, indem er sie an Dritte weitergibt ...

Beide Fälle sind mit bis zu 250.000€ Bußgeld, im Fall einer Bereicherung oder Schädigung anderer (liegt hier ja wohl vor) mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe belegt. Ausnahmsweise gehe ich da mal mit unserem Bundesinnenminister konform wenn er sagt: "Das, was wir in der Öffentlichkeit an Skandalen hören, sind klare Gesetzesverstöße ... Deswegen ist es wichtig, dass wir den Vollzug der Gesetze verschärfen."

Man sieht keine Nachrichtenquelle, in der die Datensammlungen nicht als illegal, Missbrauch, Schwarzmarkt oder Datenklau bezeichnet werden. Jetzt müsste also bloss noch "jemand" dafür sorgern dass a) die Schuldigen aufgrund der bereits bestehenden Gesetze angeklagt und verurteilt werden und b) die Unternehmer sich in Zukunft besser überlegen wie und an wen sie ihre Kundendaten weitergeben.

Gerade für den zweiten Punkt bleibt festzuhalten: ich habe noch keine Verurteilung der Firmen gesehen die ursprünglich die Datenberge ursprünglich angesammelt haben. Wieso kann z. B. ein Telekommunikationsunternehmen seine Daten an ein Callcenter weiterreichen und wenn die Daten dort verschwinden wird weder der eine noch der andere belangt? Würden die verantwortlichen Manager dafür zur Rechenschaft gezogen dann wäre nicht nur der Profit durch die Auslagerung ein Thema sondern der Datenschutz wäre wieder groß in Mode - schließlich möchte keiner ins Gefängnis.

Ich gebe zurück an die Politik für weiteren Aktionismus und schärfere Gesetze, die doch nicht durchgesetzt werden.

Der Herr Dr. Schäuble und das BKA Gesetz

In einem Interview vom 28.11.2008 mit dem Handelsblatt stellt unser derzeitiger Innenminister folgendes Ultimatum: "Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande."

Könnte Dr. Schäuble nicht wie jeder große Politiker sein weiteres Verbleiben im Amt von diesem Gesetz abhängig machen? Andere vor ihm haben das durchgezogen und manche haben sogar gewonnen.

Oder ist zu befürchten dass sich so ein Ultimatum zum Eigentor entwickelt?

Wenn dieses Gesetz nicht umgesetzt wird ist Dr. Schäuble sowieso politisch schwer angegriffen, schließlich arbeitet er schon längere Zeit an dem BKA-Gesetz und den damit einhergehenden erweiterten Befugnissen für die Polizei und ignoriert dabei Proteste aus allen politischen Richtungen.

Fast vergessen hätte ich die wichtigste aller Fragen: Wieso brauchen wir das BKA-Gesetz überhaupt, wenn sich der Innenminister ein Alles-oder-nichts Ultimatum zu diesem Thema erlauben kann? Anscheinend ist das Gesetz doch nicht so notwendig wie immer propagiert wird.