Die Nebelschlußleuchte - ein leuchtendes Phänomen
Wer kennt das nicht: man fährt auf der Autobahn, es regnet etwas oder schneit ein bischen und schon tauchen die ersten Autos auf, deren Fahrer gleich mal vorsorglich die Nebelschlußleuchte anschalten. Es wäre ja möglich, das man übersehen wird!1!einself
Was wohl die wenigsten dieser Autofahrer wissen: erstens darf man (aufgrund der starken Blendkraft) die Nebelschlußleuchte wirklich nur bei Nebel einsetzen, Schnee und Regen zählen - zumindest in Deutschland - nicht dazu. Außerdem darf man die Lampe nur anschalten, wenn die Sicht bei Nebel unter 50 Meter (das ist der Abstand zweier normaler Pfosten am Straßenrand) beträgt. Gleichzeitig gilt dann eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Wer also mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 120 km/h und angeschalteter Nebelschlußleuchte auf der Autobahn fährt, ist theoretisch 70 km/h zu schnell. Das würde nach aktuellem Bußgeldkatalog (Stand 2010) und ohne vorherige Einträge in Flensburg 440 Euro, 4 Punkte und 2 Monate Fahrverbot kosten.
Leider wird das nicht so geahndet. Stattdessen werden die Autofahrer dahinter weiter so stark geblendet, dass man ein Bremslicht aufgrund der geringeren Leuchtstärke nicht oder nur schwer erkennen kann. Außerdem sorgt ein kurzer Blick in das helle Licht dafür, dass die Augen für einige Zeit geblendet sind - selbst bei einem Abstand von rund 100 Metern. Es hilft also nichts, einen großen Abstand zu halten.
Ich wäre ja dafür, dass die Geschwindigkeit jedes Autos bei angeschalteter Nebelschlußleuchte automatisch auf 50 km/h gedrosselt wird. Gerade bei neueren Autos mit elektronischem Motormanagement sollte das kein Problem sein. Rückfragen bei der Werkstatt werden dann mit einem Wiederholungskurs in der Fahrschule bestraft.