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Neugierige Regierung Teil 2

Vor einem Jahr hatte ich an dieser Stelle Bilanz über den Einsatz der neuesten Überwachungstechnologien in meinem Blog gezogen. Zeit für ein Update.

Die Liste der Regierungsstellen, die mein Blog besuchen, ist länger und die Frequenz der Besuche häufiger geworden, auch interessieren sich jetzt schon politische Parteien für mein Geschreibsel. Ganz konkret schaut die Landesregierung Sachsen-Anhalt mittlerweile jede Woche hier vorbei und das Bundesministerium für Finanzen kontrolliert ebenfalls in unregelmäßigen Abständen die Inhalte. Dazu kommen die Landesregierung Rheinland-Pfalz (wie gehabt) und der Deutsche Bundestag (auch wie gehabt) aus der Regierungsecke sowie das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur aus Mecklenburg-Vorpommern sowie die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (kurz SPD) aus Berlin.

Jetzt muss ich mir nur noch angewöhnen das Log alle halbe Jahre auszuwerten, schließlich löscht das UBERWACH Projekt politisch korrekt die Logs nach sechs Monaten.


Gedanken zu neuen Datenschutzgesetzen

Einen besseren Schutz für unsere persönlichen Daten begrüße ich, soviel vorneweg. Das jedoch bei jedem neuen Datenschutzskandal die Politiker in hektische Betriebsamkeit ausbrechen und neue, schärfere Gesetze fordern ist unverständlich.

Wenn ich in das aktuelle Bundesdatenschutzgesetz schaue gibt es dort den §43 (Bußgeldvorschriften) und §44 (Strafvorschriften). Für mich als Nicht-Jurist deckt §43 eigentlich alles ab was man braucht:

  • Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, abruft oder sich oder einem anderen aus automatisierten Verarbeitungen oder nicht automatisierten Dateien verschafft ...
  • Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig, ... die übermittelten Daten für andere Zwecke nutzt, indem er sie an Dritte weitergibt ...

Beide Fälle sind mit bis zu 250.000€ Bußgeld, im Fall einer Bereicherung oder Schädigung anderer (liegt hier ja wohl vor) mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe belegt. Ausnahmsweise gehe ich da mal mit unserem Bundesinnenminister konform wenn er sagt: "Das, was wir in der Öffentlichkeit an Skandalen hören, sind klare Gesetzesverstöße ... Deswegen ist es wichtig, dass wir den Vollzug der Gesetze verschärfen."

Man sieht keine Nachrichtenquelle, in der die Datensammlungen nicht als illegal, Missbrauch, Schwarzmarkt oder Datenklau bezeichnet werden. Jetzt müsste also bloss noch "jemand" dafür sorgern dass a) die Schuldigen aufgrund der bereits bestehenden Gesetze angeklagt und verurteilt werden und b) die Unternehmer sich in Zukunft besser überlegen wie und an wen sie ihre Kundendaten weitergeben.

Gerade für den zweiten Punkt bleibt festzuhalten: ich habe noch keine Verurteilung der Firmen gesehen die ursprünglich die Datenberge ursprünglich angesammelt haben. Wieso kann z. B. ein Telekommunikationsunternehmen seine Daten an ein Callcenter weiterreichen und wenn die Daten dort verschwinden wird weder der eine noch der andere belangt? Würden die verantwortlichen Manager dafür zur Rechenschaft gezogen dann wäre nicht nur der Profit durch die Auslagerung ein Thema sondern der Datenschutz wäre wieder groß in Mode - schließlich möchte keiner ins Gefängnis.

Ich gebe zurück an die Politik für weiteren Aktionismus und schärfere Gesetze, die doch nicht durchgesetzt werden.

Der Herr Dr. Schäuble und das BKA Gesetz

In einem Interview vom 28.11.2008 mit dem Handelsblatt stellt unser derzeitiger Innenminister folgendes Ultimatum: "Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande."

Könnte Dr. Schäuble nicht wie jeder große Politiker sein weiteres Verbleiben im Amt von diesem Gesetz abhängig machen? Andere vor ihm haben das durchgezogen und manche haben sogar gewonnen.

Oder ist zu befürchten dass sich so ein Ultimatum zum Eigentor entwickelt?

Wenn dieses Gesetz nicht umgesetzt wird ist Dr. Schäuble sowieso politisch schwer angegriffen, schließlich arbeitet er schon längere Zeit an dem BKA-Gesetz und den damit einhergehenden erweiterten Befugnissen für die Polizei und ignoriert dabei Proteste aus allen politischen Richtungen.

Fast vergessen hätte ich die wichtigste aller Fragen: Wieso brauchen wir das BKA-Gesetz überhaupt, wenn sich der Innenminister ein Alles-oder-nichts Ultimatum zu diesem Thema erlauben kann? Anscheinend ist das Gesetz doch nicht so notwendig wie immer propagiert wird.

Neugierige Regierung

Seit ungefähr zwei Monaten habe ich das UBERWACH! Plugin in diesem Blog installiert. Zeit, mal eine kurze Bilanz zu ziehen: Sowohl die Landesregierung meines Bundeslandes Sachsen Anhalt wie die Landesregierung von Rheinland-Pfalz (huch) und auch der Deutsche Bundestag waren in dieser Zeit an meinem Blog interessiert.


Heisst das für mich, das ich noch nicht so in das politische Visier geraten bin?

Sind sichere Ausweise notwendig?

Die Bundesregierung und speziell das Bundesinnenministerium hat vor der Einführung der neuen Reisepässe mit der Notwendigkeit der Fälschungssicherheit und der Erhöhung der inneren Sicherheit geworben. Nun konnte zum Zeitpunkt der Einführung, 2005, nicht einmal gesagt werden, wie häufig Fälschungen überhaupt vorkommen. Jetzt, zwei Jahre später, liegt eine Antwort auf eine kleine Anfrage der LINKEN und einiger anderer Abgeordneten vor. Daraus ergibt sich, das seit Anfang 2001 bis Ende September 2007 lediglich 495 Delikte bei insgesamt rund 62 Millionen ausgegebenen Reisepässen feststellbar waren. Von diesen Fällen waren 88 Totalfälschungen, der Rest nur Veränderungen am Dokument. Das macht ungefähr 12 gefälschte Ausweise pro Jahr. Wie begegnet Deutschland diesem Problem?
  • Es wurden Ausweise mit biometrischen Merkmalen eingeführt.
  • Jeder Bundesbürger muss wie ein Verbrecher schauen, um der Muster Schablone für die Fotos zu entsprechen.
  • Unbescholtene Bürger, deren Gesicht nicht in das vorgegebene Muster passt, müssen dafür unterschreiben, das sie keine Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn sie z.B. nicht in ein anderes Land einreisen können. Der Mensch lässt sich aber nun mal nicht in ein allgemeingültiges Muster pressen.
  • Der Preis für einen Reisepass hat sich von 26 Euro auf 59 Euro mehr als verdoppelt.
  • Kinder erhalten neuerdings bloss noch bis zum Alter von 12 Jahren (vorher 16 Jahre) einen Reisepass ohne biometrische Daten. Angesichts solcher Vorfälle bleibt die Frage unbeantwortet, wie dies zur Erhöhung der inneren Sicherheit beitragen soll.
  • Seit kurzem werden zusätzlich zum Foto auch die Fingerabdrücke auf dem Reisepass gespeichert.
  • Die Fingerabdrücke wurden nur nach heftigen Diskussionen um Datenschutzbedenken nicht auch noch in einer zentralen Datei abgelegt, um so jeden Bürger elektronisch erfassen zu können.
  • Die eingesetzte Verschlüsselung muss für mindestens 10 Jahre nicht zu brechen sein. Angesichts der Fortschritte sowohl bei der verfügbaren Rechenleistung wie auch bei Quantencomputern ist dies fraglich.
  • Neue Sicherheitslücken werden aufgetan, z.B. ist bisher nicht bewiesen, das der Chip nicht aus größerer Entfernung ausgelesen werden kann. Dafür können jedoch gefälschte Ausweise unter Umständen die Lesegeräte und die dahinterstehenden Rechner manipulieren und in diese einbrechen.
  • Der damalige Innenminister Otto Schily, unter dem das Projekt "ePass" maßgeblich vorangetrieben wurde, ist heute Aufsichtsrat bei zwei Firmen, die biometrische Lösungen anbieten.

Und das alles, um 12 gefälschte Ausweise im Jahr zu verhindern, Erfolg bisher unbekannt.