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Öffnungszeiten im Internet

Eigentlich denkt man, dass im Internet jedes Angebot 24 Stunden 7 Tage die Woche erreichbar ist. Macht auch Sinn, da ist ja "nur" ein Server dahinter, die Antworten werden nicht von einem Menschen erstellt.

Nicht so beim Bundeszentralamt für Steuern.

Die Webseite zum Überprüfen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (das ist die Nummer, die man beim Wirtschaftsverkehr innerhalb der EU angeben muss), hat Öffnungszeiten. Dort ist eine Prüfung der ID nur in der Zeit von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr möglich, den Rest der Zeit hat der Server Feierabend und hält Nachtruhe.

*kopfschüttel* Das mit dem Internet müssen die deutschen Behörden noch lernen ...

Bürokratie beim Umzug

Wir sind umgezogen. Nichts neues. Von einer Stadt in die Nachbarstadt, aus einer ehemaligen Kreisstadt in die Landeshauptstadt - im gleichen Bundesland. Vor dem Umzug habe ich mich als Selbstständiger brav bei meinem zuständigen Finanzamt informiert, was ich denn alles zu beachten hätte. Ich bekam als Antwort, das ich den Umzug bitte formlos schriftlich mitteilen solle. Gesagt, getan.

Dann kam der Tag, an dem ich mein Gewerbe ummelden wollte ...

Beim Gewerbeamt wurde mir mitgeteilt, dass ich das Gewerbe nicht einfach ummelden könne: das alte Gewerbe wird am alten Wohnsitz abgemeldet, das neue hier angemeldet. Nun gut, so weit, so schlecht. Gebühren sind sowohl für die Ab- wie für die Anmeldung fällig. Ausserdem erhalte ich eine neue Steuernummer und die kürzlich beantragte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss ich nun auch neu anfordern. Das eingangs erwähnte Schreiben an mein vorheriges Finanzamt hat dort auf telefonische Rückfrage dann doch keinen interessiert: man ist erst beim Eingang der Ab- bzw. Anmeldung tätig geworden. Das ist ein riesiger Papierkrieg einfach nur für eine Adressänderung. Den Finanzämtern innerhalb eines Bundeslandes ist es nicht mal möglich, meine Steuernummer zu erhalten ... geschweige denn meine Daten zum Unternehmen. Eigentlich peinlich. Bekomme ich von der kürzlich erfundenen persönlichen Steuernummer dann auch bei jedem Umzug eine andere Zahl zugewiesen?

Das wirklich lustige war jedoch heute im Briefkasten: unser umgemeldetes Auto hat ein neues Kennzeichen bekommen (wann kommen eigentlich portierbare Kennzeichen, bei Mobilfunknummern geht das doch auch). Aber dort ist es trotz neuer Kraftfahrzeugsteuernummer möglich, den bisherigen Steuerbescheid einfach zu übernehmen und weiterzuführen. Keine extra Abmeldung, keine Anmeldung beim Finanzamt. Geht doch - irgendwie.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ohne Firmenname

Vor kurzem berichtete ich über das Verfahren zum Überprüfen einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat mir nun einen Brief zugestellt, in dem eine Bestätigung für meine Anfrage von letzter Woche schriftlich zugesandt wird. Wir erinnern uns, ein einfacher Ausdruck war nicht ausreichend - also habe ich auch keinen Ausdruck angefertigt (den ich ja sowieso verändern könnte) sondern die schriftliche Bestätigung angefordert.

Nun, bestätigt wird mir, dass die von mir angefragte USt-IdNr gültig ist. Dazu kommen vier weitere Felder:

  1. Name: A
  2. Ort: A
  3. PLZ: C
  4. Straße: C

Die Bedeutung der Buchstaben:

  • a) stimmt überein
  • b) stimmt nicht überein
  • c) von Ihnen nicht angefragt
  • d) vom Mitgliedsstaat nicht mitgeteilt

Der wirklich witzige Punkt an diesem gesamten Brief ist jedoch: es steht nirgends, welche Daten ich zusätzlich zu der USt.-IdNr angefragt hatte - jedoch war die Eingabe des genauen Firmennamens und des Ortes Pflicht. Diese Daten hätte man durchaus mit in den Brief schreiben können.

Unter der Tabelle steht: "Rückfragen bezüglich der rechtlichen Würdigung und der steuerlichen Auswirkungen dieser Mitteilung(en) sind an das für Sie zuständige Finanzamt zu richten."

Hätte ich dieses Schreiben jetzt für eine Betriebsprüfung benötigt, wie könnte ich dem Prüfer nachweisen, dass die Steuernummer auch zu der Firma gehört, die ich in meinen Unterlagen führe? Ich hätte ja eine schriftliche Bestätigung für eine beliebige Firma anfordern können - aus dem Brief ist das nicht ersichtlich. Der Prüfer muss also eine eigene Überprüfung der Steuernummer starten - dann brauche ich aber keine Bestätigung mehr und dieses gesamte Verfahren ist zwecklos.

Bürokratieabbau oder wie?

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wer als Unternehmer im innergemeinschaftlichen Raum Waren oder Dienstleistungen anbietet oder einkauft, sollte eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr) haben. Anfordern kann man eine derartige Steuernummer beim Bundeszentralamt für Steuern. Der Steuerberater weiss da näheres, allerdings ist auch eine Online Anmeldung möglich.

Nur die Identifikationsnummer allein genügt jedoch nicht, da man die Steuernummer seines Geschäftspartners vor Versand oder Kauf auch noch prüfen muss (Bestätigungsverfahren). Dies ist ebenfalls online (aber auch telefonisch, per Fax oder per E-Mail) beim BZSt möglich. Für die Aktenmappe ist jedoch ein Schriftstück erforderlich dass auf Anforderung zugesandt wird. Ein simpler Ausdruck der Bestätigung genügt nicht den Anforderungen.

Alles in allem schon mal ein großer Fortschritt gegenüber früher, aber immer noch umständlich und mit einem Papierkrieg verbunden.