Mitte letzter Woche habe ich innerhalb weniger Minuten 26 leere SMS von einer deutschen Mobilfunknummer erhalten. Das hat mich veranlasst, mal folgendes Urteil auszuprobieren:
Nun, um es kurz zu machen: mein Mobilfunkprovider hat mir mittels einer kostenlosen Rufnummer mitgeteilt, bei welchem Mobilfunkprovider sich die Nummer befindet. Darauf hatte ich den betreffenden Provider angerufen und erhielt noch am gleichen Tag Adresse, Telefonnummer und Email des Resellers. Von dort kam dann heute Name und Anschrift der Firma, die der Mobilfunknummer zuzuordnen ist.
Klappt doch …
Update vom 14. November 2007: BGH bejaht Auskunftsanspruch bei SMS-Spam
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