Für Fahrten bis 50 km Entfernung (gilt für Taxifahrten und Fahrkarten z.B. für die Bahn) gilt eine Umsatzsteuer von 7%, ab 50 km gelten 19% (bis Ende 2006 waren das 16%).
Ach ja, Krankentransporte und Fahrten der Rettungsdienste haben 0% Umsatzsteuer - der Betrieb eines Rettungsdienstes ist jedoch voll steuerpflichtig. Nur um das ganze noch mal zu verkomplizieren.
Nachsatz:Taxifahrten innerhalb einer Gemeinde (auch wenn die Gesamtstrecke 50 km überschreitet) werden immer mit dem vergünstigten Steuersatz von 7% berechnet.
Und ich wundere mich, warum Steuerberater jedesmal einen riesigen Vorschriftenkatalog wälzen, um das gewünschte zu finden …
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