Vor knapp 5 Jahren wurde das Tagesbetreuungsausbaugesetz beschlossen, mit dessen Hilfe die Anzahl der zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren massiv ausgebaut werden sollte. Von den Zielen des TAG wurde anscheinend noch nicht sehr viel umgesetzt. Die Situation, einen Kinderkrippenplatz in Magdeburg zu erhalten, ist jedenfalls erbärmlich schlecht. Die Eltern melden sich teilweise schon in den Betreuungseinrichtungen an, sobald sie wissen, das Nachwuchs ansteht - und selbst dann kann ihnen kein Platz ab dem zweiten Lebensjahr zugesichert werden (nach 18 bis 20 Monaten Wartezeit).
Unser Sohn ist ebenfalls schon länger angemeldet, aber die stereotype Aussage ist immer gleich: “dieses Jahr wird das nichts mehr” und “mit viel Glück dann nächstes Jahr”. Es gibt bereits heute (Anfang 2009) Kinderkrippen, deren Warteliste für 2010 voll ist!
Vielleicht sollte unsere Familienministerin Frau Von der Leyen mehr Zeit auf ihre eigentliche Aufgabe verwenden und den Ausbau der Krippenplätze nicht nur fordern sondern genauso vehement umsetzen wie sie dies mit der Filterliste für das Internet (Hintergründe zum Thema) getan hat.
Mit der Umwandlung des früheren Erziehungsgeldes in das Elterngeld Anfang 2007 wurde der Anreiz für einen längeren Erziehungsurlaub der Eltern massiv gesenkt. Die Leistung wird nur noch längstens 14 Monate lang ausgezahlt, durch die Neuregelung werden nicht Erwerbstätige bevorzugt sowie Selbstständige massiv benachteiligt (PDF, römisch II, Abschnitt 1, Teil d)(Artikel).
Durch diese Änderung wurde die Lücke zwischen der notwendigen Betreuung der Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (wenn die Eltern wieder arbeiten müssen) bis zum gesetzlich garantierten Kindergartenplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf volle zwei Jahre erhöht. Wie Eltern, die keinen Kinderkrippenplatz erhalten, diese Lücke schließen sollen - darum kümmert sich anscheinend niemand. Die Anzahl der Kinderkrippenplätze soll erst bis 2013 deutlich ausgebaut werden, obwohl entsprechende Gesetze bereits 2005 vorhanden waren.
In Sachsen-Anhalt hat eigentlich jedes Kind Anspruch auf einen Betreuungsplatz laut Kinderförderungsgesetz (KiFög). Jedoch bringt das Gesetz in §3, Abschnitt 2-2 gleich die passende Einschränkung mit: “soweit Plätze vorhanden sind”. Dadurch ist das vielgelobte Gesetz in diesem Punkt eine reine Luftnummer.
Wie gehen andere Eltern mit diesem Problem um? Einfach noch ein Jahr ohne Geld daheim bleiben oder das Kind irgendwo in eine Tagesbetreuung geben?