Wer innerhalb der ehemaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) (vormals Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG, jetzt Europäische Union) Waren und bestimmte Dienstleistungen liefern möchte, muss darauf keine Umsatzsteuer berechnen. Statt dessen führt der Empfänger die Umsatzsteuer in seinem Land ab (und kann diese ggf. wieder als Vorsteuer zurück erhalten).
Zusätzlich muss der Rechnungssteller 10 Tage nach Ende seines Meldezeitraums (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) dem Finanzamt auf dem Umweg über das Bundeszentralamt für Steuern eine Auflistung seiner innergemeinschaftlichen Umsätze zukommen lassen. Das nennt sich dann Zusammenfassende Meldung. Diese Meldung ist über den Formularserver des BZSt möglich sowie über das Elster- und das BZSt-Portal. Für den Formularserver muss man vorab eine Teilnehmernummer beantragen, das ist unter folgender URL online möglich: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=010151 - alternativ kümmert sich der Steuerberater darum.
Die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung ist dann unter folgender URL möglich: https://www.bzst.bund.de/003_menue_links/005_zm/525_elek_abgabe/FFW.html.
Das ist wieder mal reichlich Bürokratie, nur damit das Finanzamt weiß, wer wieviel wohin geliefert hat. Wie wäre es, wenn die Vorsteuererstattungen innerhalb des gleichen Wirtschaftsraums endlich mal vereinfacht würden? Bisher muss man dafür nämlich umfangreiche Anträge einreichen, was wiederum dafür sorgt, dass viele Firmen aufgrund der Komplexibilität darauf verzichten. Aufgrund der gesparten Steuerrückerstattungen verdienen die Staaten daran natürlich reichlich - ein Schelm, wer böses dabei denkt. Außerdem muss die Meldung innerhalb von 10 Tagen eingereicht werden - was in manch einer Firma mit der beantragten Dauerfristverlängerung kollidiert. Daher müssen extra für die Zusammenfassende Meldung alle Buchungen innerhalb von 10 Tagen bearbeitet werden, wo man normalerweise etwas über einen Monat Zeit hat. Bürokratie pur.