Vor kurzem berichtete ich über das Verfahren zum Überprüfen einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innerhalb der Europäischen Gemeinschaft.
Das Bundeszentralamt für Steuern hat mir nun einen Brief zugestellt, in dem eine Bestätigung für meine Anfrage von letzter Woche schriftlich zugesandt wird. Wir erinnern uns, ein einfacher Ausdruck war nicht ausreichend - also habe ich auch keinen Ausdruck angefertigt (den ich ja sowieso verändern könnte) sondern die schriftliche Bestätigung angefordert.